Informationen für…
Ärztinnen und Ärzte (Praxen, MVZ, Betriebs-/Arbeitsmedizin u. a.) sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der primären Gesundheitsversorgung
Hier informieren wir Sie kompakt über die medizinisch-beruflich orientierte und die verhaltensmedizinisch orientierte Reha.
Das ausführliche Informationsangebot der Rentenversicherung für Ärztinnen, Ärzte und weitere Gesundheitsfachkräfte zum Thema Reha finden Sie unter rehainfo-aerzte.de
Als regelmäßige Behandelnde oder spezialisiertes Zentrum sind Sie für Patienten und Patientinnen mit Reha-Bedarf wichtige Ansprechpersonen und oftmals erste Anlaufstelle. Hier bieten wir Ihnen Informationen zu den folgenden Themen:
Welcher Kostenträger ist zuständig?
Vereinfachte Darstellung
Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf die medizinische Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) als Leistungsträger. Zielgruppe sind also Personen im erwerbsfähigen Alter mit möglichem Reha-Bedarf. Weitere Kostenträger (Zuordnung vereinfacht):
- Personen im Erwerbsleben
- berentete Personen mit einer Krebserkrankung
- Kinder und Jugendliche
- nicht erwerbstätige Personen, z. B. Rentner und Rentnerinnen
- Kinder und Jugendliche
- nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheit
Wer für was? Gesammelte Informationen über verschiedene rehabilitative Leistungen und die jeweils zuständigen Leistungsträger hat die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) im Reha-Zuständigkeitsnavigator zusammengestellt.
Weiterführende Informationen zur Verordnung einer medizinischen Rehabilitationsleistung zulasten der Krankenversicherung und zur medizinischen Rehabilitation allgemein gibt eine Broschüre der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV und eine Praxisinfo der Bundespsychotherapeutenkammer.
Ein wichtiger Bestandteil der Rehabilitation, die von der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit erbracht wird, sind die BG-Kliniken. Informationen zu den Reha-Verfahren der BG-Kliniken finden Sie hier.
Was ist eine medizinische Reha?
Eine medizinische Rehabilitation ist für Patientinnen und Patienten gedacht, deren Erwerbsfähigkeit und Teilhabe am Alltag gestärkt oder wiederhergestellt werden sollen. Reha-Einrichtungen unterscheiden sich in ihrer Ausrichtung und ihren Schwerpunkten:
- direkt nach einem Krankenhausaufenthalt
(Anschlussrehabilitation) - aus der ambulanten Versorgung heraus (Heilverfahren)
- Somatik:
Orthopädie; Onkologie; Kardiologie; Neurologie;
Dermatologie; Pneumologie; Gastroenterologie;
Rheumatologie; Innere Medizin; HNO - Psychosomatik/Psychotherapie
- Abhängigkeitserkrankungen
- stationär
- ganztägig ambulant
In jeder medizinischen Reha der DRV geht es auch um das Leistungsvermögen der Patientinnen und Patienten im erwerbsfähigen Alter. Dieses wird am Ende der Reha beurteilt und im Reha-Entlassungsbericht festgehalten. Die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung wird in Entscheidungen z. B. über Anträge auf Leistungen zur Teilhabe oder Erwerbsminderungsrente einbezogen.
Informationen zum Thema sozialmedizinische Leistungsbeurteilung finden Sie unter leistungsbeurteilung-reha.de.
Was sind Voraussetzungen für die Reha?
Insgesamt ist eine medizinische Reha nur dann sinnvoll, wenn bestimmte Voraussetzungen und eine positive Reha-Prognose gegeben sind:

Auch die Motivation der Patientin oder des Patienten ist wichtig.
Für weitere Informationen stellt die DRV unter rehainfo-aerzte.de detaillierte Beurteilungskriterien, eine Checkliste und Fallbeispiele zur Verfügung.
Welche Formen der medizinischen Reha gibt es?


Zunächst entscheidet die diagnostizierte Erkrankung über die Auswahl der passenden Reha. Neben der medizinischen Spezialisierung von Rehakliniken (Indikationen wie Orthopädie, Kardiologie etc.) haben sich inzwischen jedoch mehrere konzeptuelle Reha-Schwerpunkte etabliert:
MBOR und VOR in 90 Sekunden
In unserem kurzen Video bekommen Sie einen Eindruck von den Reha-Formen.
Beratung und Reha-Antrag
Nach der Reha
Wenn der Patient bzw. die Patientin einverstanden ist, erhalten Sie nach der Reha den Entlassungsbericht. Dieser enthält Informationen über die Ergebnisse der Reha und sollte für die weitere Behandlungsplanung genutzt werden. Insbesondere die Nachsorgeempfehlungen können mit den Patientinnen und Patienten besprochen werden. Bitten Sie im Zweifel um Mitbringen des Entlassungsberichts zum Termin.
Was Sie tun können:
Fragen Sie den Patienten / die Patientin, welche Reha-Ziele er/sie hatte, ob diese umgesetzt werden konnten und was er/sie künftig noch erreichen möchte.
Planen Sie gemeinsam die weitere Behandlung – zum Beispiel Reha-Sport, Funktionstraining, Herzsportgruppen, ambulante Psychotherapie, Beratung oder Selbsthilfegruppe.
Bescheinigen Sie, wenn nötig, die weitere Arbeitsunfähigkeit.
Gegebenenfalls ist auch die Einleitung einer Stufenweisen Wiedereingliederung notwendig.
Für ein Gespräch mit Ihrer Patientin oder Ihrem Patienten über die Reha-Nachsorge finden Sie hier einen kurzen Gesprächsleitfaden mit hilfreichen Vorschlägen zur Gesprächsführung und -gliederung.
Der Fokus liegt darauf, Patientinnen und Patienten bei der Reha-Nachsorge (zum Beispiel der Umsetzung der Nachsorgeempfehlungen der Reha-Einrichtung) zu unterstützen.
Unter nachderreha.de können Nachsorgeangebote gezielt gesucht werden.
Etablierte Nachsorgeprogramme der DRV (weitere Informationen finden Sie hier)
| IRENA | Multimodale Reha-Nachsorge |
| Psy-RENA | Psychosomatische Reha-Nachsorge (nur bei Diagnose einer psychischen Störung) |
| T-RENA | Unimodale Trainingstherapie |
| DE-RENA | Psychosomatische Reha-Nachsorge (spezifisch für Personen mit depressiven Störungen) |
Es gibt noch weitere Stellen, die nach der Reha Unterstützung bieten können: z. B. Arbeitgebende, Betriebsärzte und -ärztinnen, betriebliche Sozialberatung, BEM-Verantwortliche, andere behandelnde Arztpraxen, Reha-Fachberatungsstellen der Leistungsträger, Einrichtungen beruflicher Rehabilitation (u. a. Berufsförderungswerke, BFW), Berufsinformationszentren (BIZ) der Arbeitsagenturen oder Integrationsfachdienste.
Einen umfassenden Überblick zur Reha-Nachsorge der Rentenversicherung gibt der Vortrag „Wie kann Nachsorge in der medizinischen Rehabilitation gut gestaltet werden?“ im Rahmen der Veranstaltungsreihe „90-Minuten online“ der DRV Bund und des Zentrums Patientenschulung und Gesundheitsförderung ZePG (11.06.2026). Den Vortrag und die zugehörigen Folien können Sie hier aufrufen.
Prävention
Für erwerbstätige Personen mit ersten gesundheitlichen Einschränkungen, für die (noch) keine medizinische Reha angezeigt ist, ist auch eine Präventionsmaßnahme denkbar, welche die Rentenversicherung unter dem Namen RV Fit anbietet.
In diesem Programm geht es um Lebensstilveränderungen bei bestehenden Risikofaktoren wie Übergewicht, Rauchen oder Bewegungsmangel, wie auch um belastende Arbeitsbedingungen, zum Beispiel Schichtarbeit. Versicherte der DRV haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Präventionsleistung (§ 14 SGB VI), nach dem Motto „Prävention vor Reha oder Rente“.
Das Präventionsprogramm RV Fit umfasst eine mehrtägige Einführungsphase (ambulant oder stationär), eine berufsbegleitende Trainingsphase und eine ein- oder mehrtägige Auffrischungsphase (ambulant oder stationär).
Genauere Informationen bietet die Info-Seite von RV Fit, auf die Sie Ihren Patienten / Ihre Patientin hinweisen können.
Grundsätzlich kann sich an diese Präventionsleistung später auch eine medizinische Rehabilitation anschließen, wenn die gesundheitlichen bzw. sozialrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.



