MBOR: Übergangsmanagement
Wichtig für eine erfolgreiche Rückkehr an den Arbeitsplatz bzw. in die Berufstätigkeit ist ein möglichst nahtloser Übergang dorthin aus der Reha-Einrichtung. Das Übergangsmanagement hat daher einen besonderen Stellenwert für MBOR-Rehabilitandinnen und Rehabilitanden.
Die DRV gibt in ihrem MBOR-Anforderungsprofil folgende Hinweise zum Übergangsmanagement (DRV Bund, 2023, S. 28-29):
“Aufgabe einer MBOR ist es […], die konkrete berufliche Perspektive inklusive der damit einhergehenden weiteren Schritte nach der Rehabilitation möglichst frühzeitig zu erarbeiten. Hierzu sollen die mittels standardisierter Diagnostikinstrumente festgehaltenen Ergebnisse sowie die Beobachtungen in den verschiedenen Kernmodulen bzw. in den Leistungen der MBOR-Stufe C systematisch und kontinuierlich im Team zusammengeführt, bewertet und aktiv mit der Rehabilitandin bzw. dem Rehabilitanden besprochen werden.
Das Ergebnis sollte ein individueller und mit der Rehabilitandin bzw. dem Rehabilitanden abgestimmter schriftlicher Plan zur beruflichen Rückkehr (RTW-Plan) sein, in dem festgehalten wird, welches das jeweilige konkrete Integrationsziel ist und – auch hier möglichst konkret – welche weiteren Schritte hierfür im Anschluss an die MBOR notwendig bzw. welche weiteren Akteure wann einzubinden sind.
Sollten aus Sicht der Rehabilitationseinrichtung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) erforderlich werden, ist als Teil des RTW-Planes der Kontakt zum zuständigen Rentenversicherungsträger anzubahnen. Die Entscheidung über die konkreten LTA verbleibt beim Rentenversicherungsträger und ist nicht Inhalt des RTW-Plans.
Bei Versicherten mit bestehendem Arbeitsplatz und länger andauernder Arbeitsunfähigkeit im Vorfeld der MBOR hat sich das Instrument der Stufenweisen Wiedereingliederung (STW) als besonders effektives Instrument erwiesen. Sollte der Bedarf hierfür festgestellt werden, so sind Beginn der STW sowie das individuelle Stufenmodell mit der Rehabilitandin/dem Rehabilitanden festzulegen und die STW entsprechend einzuleiten.
Ist absehbar, dass die Rehabilitandin bzw. der Rehabilitand im Anschluss an die MBOR nicht ohne professionelle Begleitung bzw. nachfolgende Leistungen in das Arbeitsleben zurückkehren kann, sollten die angezeigten Aktivitäten konkret im Plan benannt und darüber hinaus vereinbart werden, wie und zu welchem Zeitpunkt notwendige Stellen (z. B. Anbieter beruflicher Rehabilitation, Integrationsfachdienste o. ä.) einzubinden sind.
In diesem Kontext sind die Vorgaben der jeweiligen Leistungsträger zur Einleitung weiterführender Schritte zu beachten. Um Rehabilitandinnen und Rehabilitanden möglichst zeitnah wieder in das Erwerbsleben zu integrieren, haben die Rentenversicherungsträger spezifische Strategien zu ihrer Unterstützung entwickelt.
Diese reichen von der Vorstellung von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit BBPL bzw. zu erwartenden Schwierigkeiten bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz beim Reha-Fachberatungsdienst des Rentenversicherungsträgers, über die konkrete Beantragung von LTA (z. B. über die Durchführung spezieller MBOR-Leistungen der Stufe C) bis zu besonderen Vorgaben zur Einleitung eines nachfolgenden Fallmanagements. Der Rentenversicherungsträger kann über ein solches Fallmanagement die Versicherten zeitnah beim Erhalt des bisherigen oder auch der Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes unterstützen. Zudem wird er in die Lage versetzt, auch hier bei Bedarf kurzfristig erforderliche LTA einzuleiten.”
Ausführlichere Informationen zum MBOR-Übergangsmanagement finden Sie in der zugehörigen DRV-Broschüre „Übergangsmanagement aus der Medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation in aktive berufliche Tätigkeit“ (DRV Bund, 2023).