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Erstellung des Entlassungsberichts

Der Reha-Entlassungsbericht erfüllt zwei Funktionen:

Arzt mit Klemmbrett und Stift.
Foto: MART PRODUCTION auf Pexels
InformationsweitergabeSozialmedizinisches Gutachten
für behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Rentenversicherungsträger und Rehabilitanden und Rehabilitandinnen, ggf. auch andere Adressaten über Diagnosen, erhobene Befunde, Reha-Ziele, -Verlauf, -Ergebnis und Reha-Nachsorge bzw. WeiterbehandlungBewertung der festgestellten Beeinträchtigungen der funktionalen Gesundheit in ihren Auswirkungen auf Alltag und Beruf bzw.der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben

Rehabilitandinnen und Rehabilitanden können den Reha-Entlassungsbericht einsehen und auf Wunsch auch ausgehändigt bekommen. Darüber sollten Sie die Betroffenen informieren.

Soll der Reha-Entlassungsbericht an den Hausarzt/die Hausärztin (oder andere Behandelnde wie etwa Betriebsärztinnen oder -ärzte) weitergegeben werden, muss der Rehabilitand / die Rehabilitandin dafür ein schriftliches Einverständnis geben1.

Hinweise und Empfehlungen für den Reha-Entlassungsbericht bei Menschen mit psychischen Belastungen/Störungen, die eine „reguläre“ medizinische Rehabilitation durchlaufen, finden Sie im Leitfaden zu psychischer Komorbidität in der medizinischen Reha2.

Umfangreiche Informationen und Anleitungen zur Erstellung des Reha-Entlassungsberichts sowie verschiedene Beispielfälle finden Sie im entsprechenden Leitfaden der DRV Bund3.

Informationen speziell zum Thema sozialmedizinische Leistungsbeurteilung gibt die Online-Praxishilfe Sozialmedizinische Leistungsbeurteilung in der medizinischen Rehabilitation.

Leitlinien zur sozialmedizinischen Begutachtung finden Sie außerdem hier.

Für den Reha-Entlassungsbericht gibt es einen einheitlichen Formularsatz:

  • Blatt 1: Basisinformation
  • Blatt 1a: Sozialmedizinische Leistungsbeurteilung und Epikrise
  • Blatt 1b: Dokumentation therapeutischer Leistungen
  • Blatt 2 ff.: Textteil in freier Form nach vorgegebener Gliederung

Zu beachten ist bezüglich MBOR bzw. VOR:

MBOR, VOR. Im Reha-Entlassungsbericht muss die Behandlungsform, d.h. MBOR bzw. VOR, explizit angekreuzt werden.

MBOR. Berufliche Problemlagen sollten in der Diagnostik und deren Darstellung im Reha-Entlassungsbericht eine besondere Aufmerksamkeit erhalten.

VOR. Liegt die Diagnose einer psychischen Störung (F-Diagnose gemäß ICD-10) vor, soll sie im Reha-Entlassungsbericht auch entsprechend (begründet) aufgeführt und verschlüsselt werden. Diese kann nur auf Basis des psychopathologischen Befunds und der Anamnese gestellt werden, nicht allein aufgrund von standardisierten Fragebögen oder klinischen Interviews4.

Quellenangaben

  1. Formblätter G0820 und G0821 der DRV ↩︎
  2. Leitfaden zu psychischer Komorbidität in der medizinischen Reha (DRV Bund, 2014) ↩︎
  3. Leitfaden zum einheitlichen Entlassungsbericht in der medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV Bund, 2022) ↩︎
  4. VOR-Rahmenkonzept (DRV Bund, 2015) ↩︎
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