Informationen für…
Ärztinnen und Ärzte (Praxen, MVZ, Betriebs-/Arbeitsmedizin u.a.) sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der primären Gesundheitsversorgung
Hier informieren wir Sie kompakt über die medizinisch-beruflich orientierte und die verhaltensmedizinisch orientierte Reha.
Das ausführliche Informationsangebot der Rentenversicherung für Ärztinnen, Ärzte und weitere Gesundheitsfachkräfte zum Thema Reha finden Sie unter rehainfo-aerzte.de
Als regelmäßige Behandelnde oder spezialisiertes Zentrum sind Sie für Patienten und Patientinnen mit Reha-Bedarf wichtige Ansprechpersonen und oftmals erste Anlaufstelle. Hier bieten wir Ihnen Informationen zu den folgenden Themen:
Welcher Kostenträger ist zuständig?
Vereinfachte Darstellung
Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf die medizinische Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) als Leistungsträger. Zielgruppe sind also Personen im erwerbsfähigen Alter mit möglichem Reha-Bedarf. Weitere Kostenträger (Zuordnung vereinfacht):
- Personen im Erwerbsleben
- berentete Personen mit einer Krebserkrankung
- Kinder und Jugendliche
- nicht erwerbstätige Personen, z.B. Rentner und Rentnerinnen
- Kinder und Jugendliche
- nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheit
Gesammelte Informationen über verschiedene rehabilitative Leistungen und die jeweils zuständigen Leistungsträger hat die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) im Zuständigkeitsnavigator zusammengestellt.
Weiterführende Informationen zur Verordnung einer medizinischen Rehabilitationsleistung zulasten der Krankenversicherung und zur medizinischen Rehabilitation allgemein gibt eine Broschüre der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV und eine Praxisinfo der Bundespsychotherapeutenkammer.
Was ist eine medizinische Reha?
Eine medizinische Rehabilitation ist für Patientinnen und Patienten gedacht, deren Erwerbsfähigkeit und Teilhabe am Alltag gestärkt oder wiederhergestellt werden sollen. Reha-Einrichtungen unterscheiden sich in ihrer Ausrichtung und ihren Schwerpunkten:
- direkt nach einem Krankenhausaufenthalt
(Anschlussheilbehandlung) - aus der ambulanten Versorgung heraus (Heilverfahren)
- Somatik:
Orthopädie; Onkologie; Kardiologie; Neurologie;
Dermatologie; Pneumologie; Gastroenterologie;
Rheumatologie; Innere Medizin; HNO - Psychosomatik / Psychotherapie
- Abhängigkeitserkrankungen
- stationär
- ganztägig ambulant
In jeder medizinischen Reha der DRV geht es auch um das Leistungsvermögen der Patientinnen und Patienten im erwerbsfähigen Alter. Dieses wird am Ende der Reha beurteilt und im Reha-Entlassungsbericht festgehalten. Die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung wird in Entscheidungen z.B. über Anträge auf Leistungen zur Teilhabe oder Erwerbsminderungsrente einbezogen.
Informationen zum Thema sozialmedizinische Leistungsbeurteilung finden Sie unter leistungsbeurteilung-reha.de.
Was sind Voraussetzungen für die Reha?
Insgesamt ist eine medizinische Reha nur dann sinnvoll, wenn bestimmte Voraussetzungen und eine positive Reha-Prognose gegeben sind:
Auch die Motivation der Patientin oder des Patienten ist wichtig.
Für weitere Informationen stellt die DRV unter rehainfo-aerzte.de detaillierte Beurteilungskriterien, eine Checkliste und Fallbeispiele zur Verfügung.
Welche Formen der medizinischen Reha gibt es?
Zunächst entscheidet die diagnostizierte Erkrankung über die Auswahl der passenden Reha. Neben der medizinischen Spezialisierung von Rehakliniken (Indikationen wie Orthopädie, Kardiologie etc.) haben sich inzwischen jedoch mehrere konzeptuelle Reha-Schwerpunkte etabliert:
MBOR und VOR in 90 Sekunden
In unserem kurzen Video bekommen Sie einen Eindruck von den Reha-Formen.