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Informationen für…

Ärztinnen und Ärzte (Praxen, MVZ, Betriebs-/Arbeitsmedizin u.a.) sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der primären Gesundheitsversorgung

Eine Ärztin, die mit einem Patienten spricht.
Foto: Fizkes auf Shutterstock

Hier informieren wir Sie kompakt über die medizinisch-beruflich orientierte und die verhaltensmedizinisch orientierte Reha.
Das ausführliche Informationsangebot der Rentenversicherung für Ärztinnen, Ärzte und weitere Gesundheitsfachkräfte zum Thema Reha finden Sie unter rehainfo-aerzte.de

Als regelmäßige Behandelnde oder spezialisiertes Zentrum sind Sie für Patienten und Patientinnen mit Reha-Bedarf wichtige Ansprechpersonen und oftmals erste Anlaufstelle. Hier bieten wir Ihnen Informationen zu den folgenden Themen:

Welcher Kostenträger ist zuständig?

Vereinfachte Darstellung

Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf die medizinische Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) als Leistungsträger. Zielgruppe sind also Personen im erwerbsfähigen Alter mit möglichem Reha-Bedarf. Weitere Kostenträger (Zuordnung vereinfacht):

Rentenversicherung

  • Personen im Erwerbsleben
  • berentete Personen mit einer Krebserkrankung
  • Kinder und Jugendliche

Krankenkasse

  • nicht erwerbstätige Personen, z.B. Rentner und Rentnerinnen
  • Kinder und Jugendliche

Unfallversicherung

  • nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheit

Gesammelte Informationen über verschiedene rehabilitative Leistungen und die jeweils zuständigen Leistungsträger hat die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) im Zuständigkeitsnavigator zusammengestellt.
Weiterführende Informationen zur Verordnung einer medizinischen Rehabilitationsleistung zulasten der Krankenversicherung und zur medizinischen Rehabilitation allgemein gibt eine Broschüre der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV und eine Praxisinfo der Bundespsychotherapeutenkammer.

Was ist eine medizinische Reha?

Eine medizinische Rehabilitation ist für Patientinnen und Patienten gedacht, deren Erwerbsfähigkeit und Teilhabe am Alltag gestärkt oder wiederhergestellt werden sollen. Reha-Einrichtungen unterscheiden sich in ihrer Ausrichtung und ihren Schwerpunkten:

Zeitpunkt

Zeitpunkt

  • direkt nach einem Krankenhausaufenthalt
    (Anschlussheilbehandlung)
  • aus der ambulanten Versorgung heraus (Heilverfahren)
Indikation

Indikation

  • Somatik:
    Orthopädie; Onkologie; Kardiologie; Neurologie;
    Dermatologie; Pneumologie; Gastroenterologie;
    Rheumatologie; Innere Medizin; HNO
  • Psychosomatik / Psychotherapie
  • Abhängigkeitserkrankungen
Setting

Setting

  • stationär
  • ganztägig ambulant
Schwerpunkt

Schwerpunkt

  • reguläre medizinische Reha
    (beinhaltet Elemente aller Schwerpunkte)
  • medizinisch-beruflich orientierte Reha (MBOR)
  • verhaltensmedizinisch orientierte Reha (VOR)
  • Duale Reha (Konzeptphase; Stand 2024)

In jeder medizinischen Reha der DRV geht es auch um das Leistungsvermögen der Patientinnen und Patienten im erwerbsfähigen Alter. Dieses wird am Ende der Reha beurteilt und im Reha-Entlassungsbericht festgehalten. Die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung wird in Entscheidungen z.B. über Anträge auf Leistungen zur Teilhabe oder Erwerbsminderungsrente einbezogen.

Informationen zum Thema sozialmedizinische Leistungsbeurteilung finden Sie unter leistungsbeurteilung-reha.de.

Was sind Voraussetzungen für die Reha?

Insgesamt ist eine medizinische Reha nur dann sinnvoll, wenn bestimmte Voraussetzungen und eine positive Reha-Prognose gegeben sind:

Voraussetzungen für eine Reha

Auch die Motivation der Patientin oder des Patienten ist wichtig.

Für weitere Informationen stellt die DRV unter rehainfo-aerzte.de detaillierte Beurteilungskriterien, eine Checkliste und Fallbeispiele zur Verfügung.

Welche Formen der medizinischen Reha gibt es?

Die Hände eines Goldschmieds bearbeiten einen Ring.
Foto: Antoni Shkraba auf Pexels
Eine Gruppe von Menschen, die im Gespräch sind.
Foto: Jacob Lund auf Shutterstock

Zunächst entscheidet die diagnostizierte Erkrankung über die Auswahl der passenden Reha. Neben der medizinischen Spezialisierung von Rehakliniken (Indikationen wie Orthopädie, Kardiologie etc.) haben sich inzwischen jedoch mehrere konzeptuelle Reha-Schwerpunkte etabliert:

Die MBOR richtet sich an Personen, bei denen zusätzlich zur somatischen oder psychosomatischen Funktionseinschränkung ausgeprägte arbeits- und berufsbezogene Probleme vorliegen und die Gesundheit bzw. die Teilhabe am Erwerbsleben beeinträchtigen. Hierzu zählen z. B. längere Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit oder Konflikte am Arbeitsplatz.

Zielgruppe

  • Versicherte mit Reha-Bedarf und negativer subjektiver Erwerbsprognose (Herbold & Küch, 2019) bzw. besonderen beruflichen Problemlagen (DRV Bund, 2019)
  • Bedarf bei ca. einem Drittel, variierend nach Indikation (Bürger et al., 2022; Streibelt et al., 2013)

Angebot

  • hoch
  • in allen DRV-Einrichtungen gibt es ein Basisangebot (MBOR-Stufe A)
  • darüber hinaus MBOR-Schwerpunktzentren (MBOR-Stufe B (und C))

Die VOR richtet sich an Personen mit somatischer Funktionseinschränkung und psychischer Komorbidität oder ausgeprägter psychischer Belastung.

VOR-Maßnahmen weisen gegenüber der „klassischen“ medizinischen Reha eine längere Behandlungsdauer (4 Wochen) und eine stärkere psychosoziale Ausrichtung der Behandlungsangebote auf.

Zielgruppe

  • Versicherte mit Reha-Bedarf und psychischer Komorbidität oder Belastung bzw. ungünstigem Gesundheitsverhalten (Herbold & Küch, 2019)
  • Bedarf bei ca. 27%, indikationsübergreifend (Streibelt et al., 2013)

Angebot

  • v.a. orthopädische und kardiologische Reha-Einrichtungen
  • zunehmend in weiteren Indikationen (Stand 2024: Stoffwechsel, Dermatologie, Gastroenterologie und Pneumologie)

Hierbei handelt es sich um eine kombinierte Reha-Maßnahme. Sie richtet sich an Personen mit einer gleichwertigen psychischen und somatischen Funktionsstörung (zwei Hauptdiagnosen). Die Duale Rehabilitation befindet sich derzeit (Stand: 2023) in einer Konzept- und Erprobungsphase.

Zielgruppe

  • Versicherte mit je einer gleichwertigen psychischen und somatischen Funktionsstörung
  • Bedarf: noch keine Daten vorliegend

Angebot

  • noch gering
  • aktuell (Stand: 2024) größtenteils individuelle Konzepte (u.a. Psycho-Kardiologie, Psycho-Dermatologie, Psycho-Diabetologie)

MBOR und VOR in 90 Sekunden

In unserem kurzen Video bekommen Sie einen Eindruck von den Reha-Formen.

Beratung und Reha-Antrag

Als regelmäßige Behandelnde oder spezialisiertes Zentrum sind Sie für Patienten und Patientinnen mit Reha-Bedarf wichtige Ansprechpersonen und oftmals erste Anlaufstelle.
Sehen Sie bei einem Patienten oder einer Patientin Reha-Bedarf, ermutigen Sie sie, sich bei der Rentenversicherung oder Krankenkasse über eine mögliche Reha und den zuständigen Kostenträger zu informieren und einen Antrag auf medizinische Rehabilitation zu stellen.
Besonders wichtig für den nachhaltigen Erfolg einer Rehamaßnahme ist die Auswahl des passenden Reha-Angebots. Um Ihre Patientinnen und Patienten über Ablauf und Ziele der verschiedenen Reha-Schwerpunkte zu beraten, können Sie auf unsere Informationsseiten für Versicherte verweisen.
In der Reha erhalten die Betroffenen fast immer Empfehlungen für weiterführende Maßnahmen, um das Behandlungsergebnis der Reha nachhaltig zu machen. Auch hierbei können Sie Ihre Patienten und Patientinnen beraten und unterstützen.
Eine Reha ist eine Ergänzung, kein Ersatz für die ambulante Behandlung durch Niedergelassene: Schon vor einer möglichen Reha müssen die bestehenden Erkrankungen diagnostiziert und ambulante Therapien ausgeschöpft worden sein.

Grundsätzlich findet die Beantragung einer Reha durch die Versicherten selbst statt. Erste Ansprechpartnerin ist dabei die Rentenversicherung oder die Krankenkasse – beide Stellen geben Auskunft über die Zuständigkeit des Kostenträgers und stellen die entsprechenden Antragsformulare online oder in Papierform zur Verfügung (Formulare für die DRV).

Falls beim Ausfüllen der Antragsformulare Unterstützung nötig ist, können und sollten Ihre Patientinnen und Patienten direkt beim zuständigen Kostenträger um Beratung bitten. Sie als Ärztin oder Arzt können hier auf die entsprechenden Beratungsstellen verweisen.
Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung

Befundbericht

Als behandelnde Ärztin oder behandelnder Arzt (egal, ob haus-, fach-, oder betriebsärztlich) ist es Ihre Aufgabe, einen (vergüteten) Befundbericht zu erstellen. Hierfür steht ein trägerübergreifendes, ca. fünfseitiges Formular zur Verfügung, auf dem Sie stichpunktartig Angaben zu Funktionseinschränkungen und der bisherigen Therapie machen sollen. Das Formular erfordert keine zusätzliche Untersuchung und ist in der Regel leicht und schnell zu bearbeiten. Bei Bedarf stellt die DRV eine Ausfüllhilfe zur Verfügung. Ihre Informationen und Ihr Eindruck sind für den Kostenträger und später für die Kolleginnen und Kollegen in den Reha-Einrichtungen von großem Wert!

Befindet sich der Patient oder die Patientin in psychotherapeutischer Behandlung bzw. soll eine psychosomatischen Reha oder einer Reha für Abhängigkeitserkrankungen beantragt werden, so kann ein psychotherapeutischer Befundbericht sinnvoll sein, der ebenfalls vergütet wird. Auch im Fall einer Ablehnung kann das  Beilegen eines ergänzenden psychotherapeutischen Berichts hilfreich sein.

Der sozialmedizinische Dienst des Rentenversicherungsträgers beurteilt die Anträge und entscheidet, ob die Rehabilitation als medizinisch notwendig eingestuft wird. Ggf. wird eine weitere ärztliche Untersuchung veranlasst (was aber eher selten ist).
Kommt es doch zu einer Ablehnung des Antrags, sind oft die Voraussetzungen für eine Reha (Reha-Bedarf, Reha-Fähigkeit, positive Reha-Prognose) nicht erfüllt.

Im Bild sehen Sie die Schritte der Antragsstellung für eine Rehabilitation:

Schematische Beschreibung der Antragstellung für eine Rehabilitation

Nach der Reha

Wenn der Patient bzw. die Patientin einverstanden ist, erhalten Sie nach der Reha den Entlassungsbericht. Dieser enthält Informationen über die Ergebnisse der Reha und sollte für die weitere Behandlungsplanung genutzt werden. Insbesondere die Nachsorgeempfehlungen können mit den Patientinnen und Patienten besprochen werden. Bitten Sie im Zweifel um Mitbringen des Entlassungsberichts zum Termin.

Was Sie tun können:

Fragen Sie den Patienten / die Patientin, welche Reha-Ziele er / sie hatte, ob diese umgesetzt werden konnten und was er / sie künftig noch erreichen möchte.

Planen Sie gemeinsam die weitere Behandlung – zum Beispiel Reha-Sport, Funktionstraining, Herzsportgruppen, ambulante Psychotherapie, Beratung oder Selbsthilfegruppe.

Bescheinigen Sie, wenn nötig, die weitere Arbeitsunfähigkeit.

Gegebenenfalls ist auch die Einleitung einer Stufenweisen Wiedereingliederung notwendig.

Unter nachderreha.de können Nachsorgeangebote gezielt gesucht werden.

Etablierte Nachsorgeprogramme der DRV

IRENAMultimodale Reha-Nachsorge
Psy-RENAPsychosomatische Reha-Nachsorge (nur bei Diagnose einer psychischen Störung)
T-RENAUnimodale Trainingstherapie
DE-RENAPsychosomatische Reha-Nachsorge (spezifisch für Personen mit depressiven Störungen)

Es gibt noch weitere Stellen, die nach der Reha Unterstützung bieten können: z.B. Arbeitgebende, Betriebsärzte und -ärztinnen, betriebliche Sozialberatung, BEM-Verantwortliche, andere behandelnde Arztpraxen, Reha-Fachberatungsstellen der Leistungsträger, Einrichtungen beruflicher Rehabilitation (u. a. Berufsförderungswerke, BFW), Berufsinformationszentren (BIZ) der Arbeitsagenturen oder Integrationsfachdienste.

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