Medizinische Reha

Was ist das überhaupt?

Eine Frau liegt auf einem Gymnastikball. Im Hintergrund sind weitere Personen mit Gymnastikbällen.

Reha steht für Rehabilitation. Das bedeutet „Wiederherstellung“. Eine Reha kann helfen, wenn Sie seit längerer Zeit in Ihrem Alltag beeinträchtigt sind.

Ziel der Reha ist, Ihre Gesundheit und Ihre Fähigkeiten wiederherzustellen bzw. zu verbessern. Damit Sie wieder Ihr gewohntes Leben führen oder besser mit Einschränkungen zurechtkommen können. Zum Beispiel beim Arbeiten, Einkaufen und Freunde treffen.

Ein wichtiges Ziel ist auch: Besser mit der eigenen Erkrankung bzw. den eigenen gesundheitlichen Einschränkungen umgehen können und selbst etwas für die eigene Gesundheit tun. Deshalb heißt die Reha „medizinische Reha“. Ärztinnen und Ärzte, aber auch andere Fachkräfte unterstützen Sie dort.

Befragungen von Reha-Patienten und -Patientinnen haben gezeigt:

Grafik, die 3 von 4 Personen illustriert
  • 3 von 4 Personen sagen, dass ihre Reha erfolgreich war1
  • 3 von 4 Personen gehen nach der Reha wieder oder weiterhin arbeiten.2

Eine Reha kann also vielen Menschen helfen.

Auf dieser Seite beantworten wir häufige Fragen rund um die medizinische Reha. Diese Informationen beziehen sich vor allem auf die Reha, die von der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt wird.

Auch die Deutsche Rentenversicherung informiert auf ihrer Homepage ausführlich zum Thema Reha.

Welche Reha für meine Krankheit?

Welche Krankheit bzw. welches gesundheitliche Problem haben Sie?
Kliniken sind oft auf bestimmte Krankheiten spezialisiert. Hier einige Beispiele:

  • mit Rückenschmerzen geht man in eine orthopädische Reha
  • bei Herz- oder Kreislauferkrankungen in eine kardiologische Reha
  • bei Krebs in eine onkologische Reha
  • bei Asthma in eine pneumologische Reha
  • für psychische Erkrankungen gibt es die psychosomatische oder psychotherapeutische Reha

Auf dem Bild können Sie die häufigsten Fachgebiete für die unterschiedlichen Erkrankungen sehen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche zu Ihrer Krankheit passt, oder Sie unter mehreren Krankheiten leiden, sprechen Sie gern mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Teil des Reha-Antrags ist der ärztliche Befundbericht. In diesem gibt Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin Auskunft über die für den Antrag wichtigen Diagnosen. Im Bericht macht Ihre Ärztin/Ihr Arzt auch Angaben dazu gemacht, wie sehr Sie durch die Erkrankung(en) in Beruf und Alltag beeinträchtigt werden und welche Behandlungen bisher schon gemacht wurden. Ein sorgfältig ausgefüllter ärztlicher Befundbericht hilft dem sozialmedizinischen Dienst des Rentenversicherungsträgers, um über den Antrag zu entscheiden.


Übrigens:
Vorsorge kann dabei helfen, dass eine Reha vielleicht gar nicht erst nötig wird. Dafür können Sie zum Beispiel am Präventionsprogramm Maßnahmen, die dazu beitragen, gesundheitlichen Problemen vorzubeugen und mögliche Folgen zu verringern der Rentenversicherung teilnehmen: Bei RV Fit geht es um gesunde Ernährung, Bewegung und den Umgang mit Stress.

Das Ziel: Trotz erster kleiner gesundheitlicher Einschränkungen (z. B. Rückenschmerzen, leichtes Übergewicht, Schlafprobleme) fit und aktiv im Job und Alltag zu bleiben.

Ausführliche Informationen zu RV Fit und wie Sie sich ganz einfach anmelden können finden Sie hier. Teilnehmen können alle, die seit mindestens 6 Monaten aktiv berufstätig und nicht arbeitslos sind.

Wenn Sie berufstätig sind, müssen Sie Ihrer Arbeitgeberin / Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie eine Reha planen und wie lange Sie fehlen. Den Grund Ihrer Reha müssen Sie nicht mitteilen. Auch die Rentenversicherung gibt keine Informationen über Ihre Erkrankung, die Behandlung oder das Ergebnis der Reha an Ihren Arbeitgeber weiter. Sie entscheiden selbst, was Sie mitteilen möchten.
Für den Reha-Antrag erstellt Ihre Haus- oder Fachärztin bzw. Ihre Haus- oder Facharzt die notwendigen Unterlagen. Informieren Sie die Praxis, wenn Ihre Reha bewilligt wurde. Nach der Reha kann die Klinik den Entlassungsbericht an Ihren Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin (oder eine andere Fachärztin oder Psychotherapeuten) schicken, sofern Sie einverstanden sind.
Frau im mittleren Alter lächelt mit überkreuzten Armen.

Trifft einer oder mehrere der folgenden Punkte auf Sie zu?

Ihre Krankheit gefährdet Ihre Leistungsfähigkeit im Job – das heißt, Sie schaffen wegen Ihrer Krankheit Dinge nicht mehr, die früher gut möglich waren.
Sie sind arbeitslos oder wegen Ihrer (chronischen) Erkrankung nicht mehr arbeitsfähig.
Sie waren im letzten Jahr lange krankgeschrieben oder häufig in ärztlicher Behandlung (eine Krankschreibung ist jedoch keine Muss-Voraussetzung für einen Reha-Antrag).
Sie müssen sich wegen Ihrer Erkrankung beruflich umorientieren.

Dann könnte eine medizinische Reha sinnvoll für Sie sein.

Informationen zum Reha-Antrag finden Sie im Menüpunkt Mein Weg in die Reha.

Informationen zu Reha-Voraussetzungen und möglichen Ausschlussgründen finden Sie hier.

Eine Reha dauert je nach Erkrankung 3-5 Wochen und findet stationär oder ganztägig ambulant in einer Rehaklinik oder einem Rehazentrum statt.

Am Anfang der Reha haben Sie ein Gespräch mit dem Reha-Team (z. B. Psychologen, Ärztinnen und Bewegungstherapeuten). Oft bekommen Sie dort auch Fragebögen zum Ausfüllen. Diese helfen dem Reha-Team, die Reha möglichst passend für Sie zu gestalten. Sie können Ihre eigenen Ziele einbringen und sagen, was für Sie selbst wichtig ist.

Daran angepasst bekommen Sie einen persönlichen Therapieplan mit den verschiedenen Bausteinen Ihrer Behandlung. Z. B. ärztliche Untersuchungen, Bewegungstherapie, Entspannungstherapie, medizinische Vorträge, Physiotherapie (Krankengymnastik), Sport und viele weitere.
Der Sozialdienst berät Sie zu Unterstützungsmöglichkeiten nach der Reha. Zum Beispiel zur Wiedereingliederung in den Beruf oder zum Thema Schwerbehinderung.

Am Ende der Reha findet ein Abschlussgespräch statt. Sie besprechen mit Ihrem Reha-Team, welche Ziele Sie erreicht haben und wie es nach der Reha zu Hause und im Beruf weitergehen kann.

Je nach Reha-Form gibt es spezielle Angebote zu beruflichen Themen oder psychischen Belastungen. Mehr Informationen finden Sie im Menüpunkt Reha-Formen.

Setzen Sie sich Ziele: Ein eigenes Ziel ist immer besser als ein verordnetes. Was wollen Sie nach der Reha besser können als vorher? Realistische Ziele helfen Ihnen, die passenden Therapien auszuwählen und sich zum Dranbleiben zu motivieren. Ihr Reha-Team wird Ihnen helfen, realistische Ziele festzulegen.
Werden Sie Experte/Expertin für Ihre Gesundheit: Nutzen Sie die Angebote, um etwas für sich zu lernen und fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen.
Seien Sie offen für Neues: Sport verschlimmert nur Ihre Schmerzen? Sie mögen keine vegetarische Ernährung oder wissen nicht, was Entspannungsübungen bringen sollen? Auch wenn Sie manche Angebote nicht sinnvoll finden oder schon ausprobiert haben, sollten Sie ihnen eine Chance geben. Vielleicht helfen sie Ihnen ja doch.
Sprechen Sie mit anderen: Mit Ihren Mitpatienten und Mitpatientinnen können Sie Ihre Erfahrungen austauschen und sich gegenseitig unterstützen.
Bleiben Sie dran: Kümmern Sie sich nach der Reha weiterhin um Ihre Gesundheit. Setzen Sie zu Hause weiter um, was Sie in der Reha gelernt und geübt haben.

Ja und nein.

Die Reha ist eine Auszeit von Ihrem Alltag und seinen Verpflichtungen: Für Sie zubereitete Mahlzeiten, freie Zeit und eine schöne Umgebung können erholsam sein. Bewegungs- und Entspannungsübungen tun Körper und Geist gut.

Aber damit die Reha gut helfen kann, ist es wichtig, dass Sie aktiv mitmachen! Sie lernen dort viel Neues und probieren viele Dinge aus. Das Bewegungsprogramm kann für Ungeübte erst einmal anstrengend sein. Auch das Sprechen über Belastungen, wie z. B. Probleme am Arbeitsplatz, ist vielleicht nicht einfach.

Die Idee der Reha ist, dass Sie wieder fit für den Alltag werden. Dazu gehört auch Erholung, aber vor allem, dass Sie selbst aktiv für Ihre Gesundheit werden.

Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf die medizinische Reha der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV). Diese ist vor allem für Personen im erwerbsfähigen Alter zuständig. Es gibt aber auch noch andere Kostenträger.
Hier sehen Sie die wichtigsten Kostenträger (vereinfachte Darstellung):

Renten­ver­sicherung

  • Personen im Erwerbsleben
  • berentete Personen mit einer Krebserkrankung
  • Kinder und Jugendliche

Krankenkasse

  • nicht erwerbstätige Personen, z. B. Rentner und Rentnerinnen
  • Kinder und Jugendliche

Unfall­ver­sicherung

  • Personen nach einem Arbeitsunfall oder mit einer Berufskrankheit

Wenn Sie zum Beispiel Rentnerin oder Rentner sind, ist die Krankenkasse zuständig (Ausnahme: bei einer Krebserkrankung kann auch die gesetzliche Rentenversicherung zuständig sein). Wenn Sie versehentlich den Antrag beim falschen Kostenträger stellen, ist das unproblematisch: Eine Weiterleitung zum richtigen Träger wird in der Regel veranlasst. Falls Sie sich nicht sicher sind, wo Sie den Antrag stellen sollen, fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.

In bestimmten Fällen können auch andere Träger für die Bezahlung zuständig sein – zum Beispiel die Eingliederungshilfe oder die Kinder- und Jugendhilfe. Trotzdem können Sie sich erst einmal an die Rentenversicherung oder Krankenkasse wenden, dort werden Sie beraten.

Mehr Informationen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu, welcher Kostenträger für Sie vermutlich zuständig ist, finden Sie im Reha-Zuständigkeitsnavigator der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).

Bei einer medizinischen Reha können Kosten, z. B. Zuzahlung, für Sie entstehen. Dazu informiert die Rentenversicherung unter diesem Link.

In der medizinischen Reha bekommen Sie Unterstützung, damit es Ihnen besser geht und Sie wieder fit werden für die Arbeit und Ihren Alltag.

Am Ende der Reha bekommen Sie eine Einschätzung Ihrer Leistungsfähigkeit. Das ganze Reha-Team, das Sie behandelt, trägt diese Informationen zusammen. Das heißt „sozialmedizinische Leistungsbeurteilung“. Die Beurteilung wird in Ihrem Reha-Entlassungsbericht aufgeschrieben.

Darum geht es bei der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung:

Wie belastbar sind Sie körperlich und psychisch?
In welchem zeitlichen Umfang wird Ihnen eine Arbeit zugetraut?

Die Rentenversicherung kann sich so ein Bild machen und schauen, ob Sie weitere Unterstützung brauchen.

Ihren Reha-Entlassungsbericht können Sie selbst auch bekommen. Fragen Sie in der Reha-Klinik Ihren Arzt / Ihre Ärztin danach und lassen Sie sich schwierige Begriffe oder Formulierungen erklären.

Sofern Sie aktuell beschäftigt und unsicher sind, wie der Wiedereinstieg in den Beruf gelingen kann, kann das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) eine wichtige Anlaufstelle sein.

Möglicherweise enthält Ihr Reha-Entlassungsbericht Empfehlungen für Ihre weitere berufliche Situation oder zu unterstützenden Maßnahmen am Arbeitsplatz. Dann kann ein Gespräch mit dem BEM-Beauftragten oder BEM-Beratenden in Ihrem Betrieb oder Unternehmen hilfreich sein. Gemeinsam kann besprochen werden, wie die Empfehlungen umgesetzt werden können und welche Unterstützungsmöglichkeiten für Ihre weitere berufliche Tätigkeit infrage kommen.

Wenn Sie berufstätig sind, müssen Sie Ihrer Arbeitgeberin / Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie eine Reha planen und wie lange Sie fehlen. Den Grund Ihrer Reha müssen Sie nicht mitteilen. Auch die Rentenversicherung gibt keine Informationen über Ihre Erkrankung, die Behandlung oder das Ergebnis der Reha an Ihren Arbeitgeber weiter. Sie entscheiden selbst, was Sie mitteilen möchten.
Für den Reha-Antrag erstellt Ihre Haus- oder Fachärztin bzw. Ihre Haus- oder Facharzt die notwendigen Unterlagen. Informieren Sie die Praxis, wenn Ihre Reha bewilligt wurde. Nach der Reha kann die Klinik den Entlassungsbericht an Ihren Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin (oder eine andere Fachärztin oder Psychotherapeuten) schicken, sofern Sie einverstanden sind.

Reha und Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) Eine EM-Rente kann Sie unterstützen, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht mehr arbeiten können / Ihren Beruf zumindest teilweise nicht mehr ausüben können. – geht das überhaupt? Bei diesem Thema sind wichtige Dinge zu beachten.

Dazu finden Sie hier Informationen.

Wenn Sie noch etwas zur EM-Rente nachlesen wollen, können Sie das zum Beispiel hier tun:

Wie geht es nach der Reha weiter?

Die Reha ist nur ein Anfang. Dort bekommen Sie viele Hilfen an die Hand.
Wichtig ist: Bleiben Sie auch nach der Reha aktiv. Und informieren Sie sich über weitere Unterstützung.

Offene Treppe, durch deren Stufen man eine Person hochsteigen sieht.
F

Ein Ziel der Reha: Therapien finden, die Ihnen helfen und die Sie nach der Reha weitermachen können (diese werden auch als Reha-Nachsorge bezeichnet). Zum Beispiel:

  • Sport im Verein oder in einer Reha-Sportgruppe;
  • ambulante Psychotherapie;
  • Nachsorge-Programme der Rentenversicherung, z. B. „IRENA“. Dort treffen Sie sich regelmäßig und machen ähnliche Übungen wie in der Reha (z. B. Bewegungstraining oder Beratung). Weitere Informationen bietet eine Broschüre der Rentenversicherung.

Gut zu wissen: Auf nachderreha.de finden Sie passende Angebote in Ihrer Nähe.

Sie erhalten am Ende Ihrer Reha Empfehlungen von Ihrer Reha-Klinik dazu, was Sie tun können, um die Erfolge aus Ihrer Reha auch zuhause weiterzuführen und in Ihrem Alltag zu verankern (z. B. Reha-Sport oder Ernährungsumstellung).

Sprechen Sie nach der Reha auch mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt. Er / sie hilft Ihnen, die hilfreichen Dinge aus der Reha im Alltag fortzuführen.

Es ist hilfreich, sich auf Gespräche und Termine vorzubereiten, bei denen es um Reha-Nachsorge geht. Zum Beispiel bei Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt oder der Physiotherapie. Dafür können Sie eine Checkliste nutzen, die Sie hier herunterladen können.

Sie können die Checkliste vor dem Termin ausfüllen, sich dort Ihre Fragen notieren und sie mit zum Gespräch nehmen.

Auf Grundlage der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung gibt die Rehaklinik im Entlassungsbericht „Empfehlungen zur Weiterbehandlung“ an die Rentenversicherung weiter. Sprechen Sie mit Ihrem Reha-Team darüber, welche Angebote für Sie sinnvoll sind. Diese Möglichkeiten gibt es zum Beispiel:

  • Stufenweise Wiedereingliederung – Sie steigen schrittweise wieder ins Berufsleben ein. Weitere Infos finden Sie dazu hier.
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) bzw. berufliche Reha – das sind z. B. Umschulungen oder Fortbildungen, eine spezielle Ausstattung am Arbeitsplatz, Fahrtkostenzuschüsse oder anderes. Hier finden Sie weitere Infos.
  • Wenn Sie nach der Reha unsicher sind, wie der Wiedereinstieg in den Beruf gelingen kann, kann das BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) eine wichtige Unterstützung sein. Wenden Sie sich hierzu an die BEM-Beauftragten oder BEM-Beratenden in Ihrem Betrieb oder Unternehmen. Diese können gemeinsam mit Ihnen prüfen, welche Maßnahmen den Wiedereinstieg erleichtern und wie Ihre berufliche Situation bestmöglich gestaltet werden kann.
    Auch wenn Ihr Reha-Entlassungsbericht Empfehlungen für Ihre weitere berufliche Tätigkeit enthält, kann
    ein Gespräch mit dem BEM-Verantwortlichen hilfreich sein. Gemeinsam können mögliche Unterstützungsmaßnahmen besprochen und individuelle Lösungen für die Rückkehr an den Arbeitsplatz entwickelt werden.
    Weitere Informationen zum BEM finden Sie hier:
    Broschüre des Bundesarbeitsministeriums zu BEM („Schritt für Schritt zurück in den Job“)
    BEM-Flyer für Beschäftigte (BAR [Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation])
    BEM-Kompass für Arbeitgeber und Beschäftigte (BAR)
  • Die Rentenversicherungsträger bieten zunehmend auch ein sogenanntes Fallmanagement an. Dabei unterstützen speziell geschulte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
    • bei der beruflichen Wiedereingliederung
    • bei weiteren notwendigen Maßnahmen
    • bei der Koordination von Unterstützungsangeboten.
  • Allgemeine Informationen zum Fallmanagement der Rentenversicherung finden Sie hier:
    • Informationen für Versicherte der DRV Nord
    • Informationen für Versicherte der DRV Baden-Württemberg
    • Informationen zum Fallmanagement nach psychosomatischer Reha (DRV KBS, DRV Westfalen)
    • Sind Sie bei einem anderen Rentenversicherungsträger versichert, fragen Sie dort nach, ob es schon
      ein Fallmanagement gibt.

Wenn Sie Fragen zu Rente oder Erwerbsminderung haben, können Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung in Ihrer Nähe wenden. Auch Sozialverbände wie der VdK, der SOVD oder der BDH beraten Sie.
Neben der medizinischen Behandlung kann der Austausch mit anderen Betroffenen eine wichtige Unterstützung sein.

Selbsthilfegruppen bieten zum Beispiel:

  • Erfahrungsaustausch
  • praktische Tipps für den Alltag
  • emotionale Unterstützung.

Wichtig: Selbsthilfe ist eine Ergänzung zur medizinischen und therapeutischen Versorgung – sie ersetzt diese nicht. Sie kann jedoch vor, während und nach einer Reha dabei helfen, mit der Erkrankung besser umzugehen.
Hier können Sie nach Selbsthilfegruppen in Ihrer Nähe suchen.

Reha bei Long-COVID und Post-COVID

Wenn Sie noch lange nach einer Corona-Infektion (SARS-CoV-2-Infektion) Beschwerden haben, die sich durch die haus- und fachärztliche Behandlung nicht bessern, ist vielleicht eine medizinische Reha sinnvoll.

Inzwischen bieten viele Reha-Kliniken eine Reha bei Post- oder Long-COVID an. Hilfe bei der Auswahl der passenden Reha und Informationen zur Selbsthilfe finden Sie hier:

Angebot der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG Selbsthilfe)

Angebot der Deutschen Rentenversicherung

Eine Frau, die eine medizinische Maske abnimmt.

Informationen zu Möglichkeiten einer medizinischen Reha bei ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom) finden Sie zum Beispiel hier.

Hund beißt in Dankeschön-Karte
Foto: Howie R auf Unsplash

Ihre Meinung zählt!

Quellen
  1. Reha-QS der Deutschen Rentenversicherung, Entlasszeitraum Aug 2018 bis Juli 2019. Reha-Bericht 2022 (DRV Bund) ↩︎
  2. bezogen auf den Zeitraum von 2 Jahren nach der Reha; Reha-Statistik-Datenbasis (RSD) 2013–2020. Reha-Bericht 2022 (DRV Bund) ↩︎
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