Hier entsteht in den nächsten Monaten ein Informationsangebot für Menschen, die vor einer Rehabilitation stehen. Laut Gesetz (§ 15 SGB VI) haben Sie als Versichterte ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Einleitung und Durchführung einer Rehabilitation. Die Versicherten dürfen und sollen also über die Behandlungsformen mitentscheiden, die sie durchlaufen.
Damit Sie eine bessere Grundlage für die Wahl einer Rehabilitation und einer für Sie passenden Einrichtung haben, möchten wir an dieser Stelle darüber informieren, was mit den Begriffen „Verhaltensmedizinisch orientierte Rehabilitation“ oder mit „Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation“ gemeint ist. Wir hoffen, dass es Ihnen unsere Seite hilft, eine *passende Reha* für sich zu finden.
Diese Seite wird von Forscherinnen und Forschern des Uniklinikums Würzburg erstellt, die von der Deutsche Rentenversicherung Bund den Auftrag für das Projekt „Entwicklung und formative Evaluation einer Online-Informations- plattform für Versicherte mit Rehabilitationsbedarf bei psychischen Komorbiditäten und arbeits-/berufsbezogenen Belastungen („Reha- passt“)“ erhalten haben.
Wir freuen uns, Ihnen hier hoffentlich schon bald Fragen zur Rehabilitation beantworten zu können.