Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Im Kontext einer Rehabilitation bzw. der beruflichen Teilhabe kann das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen beruflichen Wiedereingliederung n ach längerer Erkrankung leisten. Gesundheitsfachkräfte können Betroffene auf bestehende BEM-Angebote aufmerksam machen und sie bei Bedarf auf entsprechende Ansprechpersonen im Betrieb oder Unternehmen hinweisen.
Betriebe und Unternehmen, die sich genauer zum BEM informieren möchten, finden hier nützliche Informationen:
- BEM-Kompass für Arbeitgeber und Beschäftigte (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation BAR)
- BEM-Flyer für Arbeitgeber (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation BAR)
- Leitfaden des Firmenservice der DRV zu BEM („Starker Service. Starke Firma.“)
Einen umfassenden Überblick zum BEM bietet außerdem eine Broschüre des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) und des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL).
Der Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bietet Beratungsleistungen zum BEM an. Zudem berät er zu Leistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation sowie zu Unterstützungsmöglichkeiten anderer Sozialleistungsträger.
Betriebs- oder Werksärztinnen und -ärzte können im Rahmen des BEM ebenfalls wichtige Ansprechpersonen sein. Sie unterstützen bei Fragen zur gesundheitlichen Belastbarkeit sowie zu möglichen Anpassungen des Arbeitsplatzes.
Im Zusammenhang mit dem BEM können auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) eine Rolle spielen, beispielsweise Maßnahmen zur Qualifizierung oder Arbeitsplatzanpassung. Informationen zu LTA finden Sie in einer Broschüre der Rentenversicherung.
Hinweise zur beruflichen Wiedereingliederung oder zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben finden sich häufig auch im Reha-Entlassungsbericht und können im Rahmen des BEM aufgegriffen werden.
Die Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB) bieten kostenfreie Beratung zu Fragen der Rehabilitation, Teilhabe und beruflichen Wiedereingliederung an. Sie können Rehabilitandinnen und Rehabilitanden bei Bedarf auf dieses Angebot hinweisen.
